Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grund- und Zusatzstoff, den jeder Fahrschüler für die entsprechende Führerscheinklasse lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.